Änderungen der Maßnahmen der HESSENKASSE


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.03.2024 ö Beschlussvorlage 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 21.03.2024 ö Beschlussvorlage 5
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Die HESSENKASSE möchte den Kommunen einen weiten Spielraum bei der Auswahl der Investitionsmaßnahmen geben. Insofern sind die vorgesehenen Förderbereiche sehr weitgefasst. Förderfähig sind Maßnahmen im kommunalen Aufgabenbereich im pflichtigen und freiwilligen Bereich.

Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Hessenkassegesetz haben die Kommunen einen Eigenanteil von einem Neuntel des Zuschusskontingents zu erbringen. Nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Hessenkassegesetz kann zur Finanzierung des Eigenanteils ein Darlehen der WIBank mit zehnjähriger Laufzeit und ratierlicher Tilgung gewährt werden. Die Darlehensmittel der WIBank dürfen auch für die Finanzierung von Instandhaltungen und Instandsetzungen verwendet werden.

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat am 28.01.2019 der Gemeinde Kirchheim mit Festsetzungsbescheid nach § 7 Abs. 2 Hessenkassegesetz einen Investitionszuschuss i. H. v. 820.107,00 EUR nach § 6 Abs. 6 Hessenkassengesetz gewährt. Danach ist zusätzlich ein Eigenanteil i. H. v. einem Neuntel des Zuschusskontingentes zu erbringen. Der zu erbringende Eigenanteil beträgt 91.123,00 EUR, insgesamt 911.230,00 EUR. Entsprechend des Antrags durch die Gemeinde erfolgt die Erbringung des Eigenanteils aus Eigenmitteln. Die Zuschussvereinbarung zum Investitionsprogramm HESSENKASSE zwischen der Gemeinde Kirchheim und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) wurde von der WIBank am 14.02.2019 und von der Gemeinde Kirchheim am 29.04.2019 unterzeichnet. Der weitere Ablauf, der auch bereits am 19.09.2023 in der Berichterstattung in der Sitzung des Gemeindevorstands vorgelegt wurde, gestaltete sich wie folgt:

29.09.2021        Erinnerung der WIBank per Mail, dass noch keine förderfähigen Anmeldungen vorgelegt wurden, dass die Anmeldefrist am 31.12.2021 endet und eine kurzfristige Sachstandsmeldung bis spätestens 30.10.2021 abzugeben sei.
10.12.2021         Erneute Erinnerung der WIBank per Mail, dass noch immer keine förderfähigen Anmeldungen vorgelegt wurden und die Einreichung bis spätestens 30.12.2021 endet und eine kurzfristige Sachstandsmeldung bis spätestens 30.12.2021 abzugeben sei.
28.12.2021        Übersendung der Anträge an die WIBank als „PDF-Datei“.
29.12.2021        Rückmeldung von der WIBank, dass die Anträge als EXCEL-Dateien und mit Originalanträgen übermittelt werden müssen.
29.12.2021        Übermittlung der Anträge als Excel-Dateien und dass diese auch per Post auf den Weg gebracht worden sind.

09.02.2022        E-Mail von der WIBank mit der Bitte, dass 
       a) zu den eingereichten Maßnahmen noch Informationen benötigt werden,
       b) zu bestätigen ist, dass die Gemeinde Kirchheim Träger der eingereichten Maßnahmen ist,
       c) die Ersatzmaßnahme „Schaffung einer neuen Kindertagesstätte aufgrund der nicht ausreichenden Gestellung von Plätzen – insbesondere der unter 3-jährigen Kinder“ nicht berücksichtigt werden kann, da durch die eingereichten 8 weiteren Maßnahmen das Kontingent ausgeschöpft sei und diese offiziell mit zwei Unterschriften zurückzuziehen sei.
30.12.2022        Beantwortung der E-Mail vom 09.02.2022 – jedoch OHNE der schriftlichen Rücknahme der Maßnahme „Kindertagesstätte“.
15.09.2023        E-Mail von der WIBank unter Bezugnahme der Erinnerungsmails vom 02.01.2023 und 02.02.2023, dass
       a) Rücknahmeschreiben von zwei nicht mehr gültigen Anträgen zu stellen sind,
       b) bei weiteren zwei Maßnahmen noch Informationen benötigt werden.

Maßnahmenübersicht:


  1. Es wurden bisher noch KEINE Mittel abgerufen
  2. Zu Nr. 4:        Maßnahmenbezeichnung lt. Antrag:
       „Einbau einer Fernüberwachungsanlage in alle Liegenschaften der Gemeinde zur Überwachung der Heizungsanlagen, Wasserversorgung, Stromversorgung und Einbruchmeldeanlagen“.
  • Ggf. Änderung der Maßnahme in die Fernüberwachung des Wasserwerks 
             und Anpassung der Fördersumme.
  1. Zu Nr. 5:        Maßnahmenbezeichnung lt. Antrag:
       „Erneuerung von Heizungsanlagen und Beleuchtungen in den gemeindlichen Liegenschaften. Hierzu zählen Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrgerätehäuser, Rathaus, Sportanlagen usw.“
  • Ggf. Änderung der Maßnahme in die Straßenbeleuchtung.
  1. Zu Nr. 6:        Lt. Telefonat am 18.09.2023 mit der WIBank wurde darüber informiert, dass 
             eine Photovoltaikanlage nur dann gefördert werden kann, wenn keine         Gewinnerzielungsabsicht besteht bzw. auch nur unter 10 % eingespeist werden. 
  • Nach Rücksprache mit Herrn Walther können die Bedingungen nicht eingehalten werden, so dass diese Maßnahme zurückgezogen werden muss. Auf Nachfrage bei der WIBank können die dann freiwerdenden Gelder für eine andere, neu zu beantragende Maßnahme, genutzt werden. 
  1. Zu Nr. 7:        Die WIBank bittet um Bestätigung, dass sich die Hessenkasse-Maßnahme 
             der Spielplätze nicht mit den bereits eingereichten KIP I Maßnahmen an Spielplätzen         überschneiden und somit keine Doppelförderung vorliegt. Erst im Anschluss kann         diese Maßnahme abschließend geprüft werden.
  • Nach Rücksprache mit Herrn Walther kann die Fördersumme nicht mehr komplett für Spielplätze genutzt werden, da im Zuge der KIP-Maßnahme bereits Förderungen stattgefunden haben. Ein Spielplatz könnte noch gefördert werden, so dass der Rest der Fördersumme ggf. auf eine neu zu beantragende Maßnahme umzuschichten wäre.  

Fristenübersicht
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmenende,
spätestens am 30. Juni 2027, der WIBank in schriftlicher und elektronischer Form nach
einem vorgegebenen Muster vorzulegen.

Am 08.02.2024 wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Rückfragen aus der E-Mail vom 16.10.2023 noch nicht beantwortet wurden. Da die Priorität der Sachbearbeitung zunächst bei der Abarbeitung der KIP-Maßnahmen lag, wurde sich nun der Maßnahmen bezüglich der Hessenkasse angenommen. Sowohl Herr Walther, als auch Herr Bürgermeister Schmidt und Frau Brand nahmen zusätzlich telefonischen Kontakt auf. Es wurde darüber informiert, dass auch bereits abgeschlossene Maßnahmen angemeldet werden können. Folgende Maßnahmen sollen nun endgültig über einen Änderungsantrag bzw. Neuantrag gemeldet und umgesetzt werden:


Da sich die Gemeinde Kirchheim lt. Festsetzungsbescheid vom 28.01.2019 dafür entschieden hat, den Eigenanteil aus Eigenmitteln zu finanzieren und der von der WIBank mit Schreiben vom 14.02.2019 beigefügte Antrag zur Kofinanzierung durch einen Rahmendarlehensvertrag nicht eingereicht worden ist (zumindest bisher nicht bekannt), muss nun ermittelt werden, ob die Mittel wirklich aus Eigenmitteln bezahlt werden können. Mit selbigem Schreiben wurde darauf verwiesen, dass für eine Kofinanzierung die genehmigte Haushaltssatzung vor dem ersten Abruf einzureichen ist.

Eine Finanzierung aus Eigenmitteln ist aus der derzeitigen Finanzsituation nicht möglich. Da auch keine genehmigte Haushaltssatzung vorgelegt werden kann, ist nach telefonischer Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde nur eine Beantragung einer Einzelkreditermächtigung für die Investitionen im Rahmen der Hessenkasse möglich.

Um 

  • die hohe Förderquote in Anspruch nehmen zu können, 
  • bereits abgeschlossene und bezahlte Maßnahmen einbeziehen zu können und
  • einen bereits wissentlichen Instandhaltungsstau in Angriff nehmen zu können,

sollten die genannten Maßnahmen bei der WIBank angemeldet und die Einzelgenehmigung ei der Aufsichtsbehörde eingeholt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Frank Rehbaum, verliest die Beschlussempfehlung sowie die Abstimmung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12. März 2024 mit 7 Ja-Stimmen (einstimmig).

Beschluss

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Maßnahme
       
  • Kita Regenbogen                 i. H. v.                380.000,00 EUR
  • Bauhof                                i. H. v.                220.000,00 EUR
  • Spielplätze                        i. H. v.                220.000,00 EUR
  • Friedhofshallen                i. H. v.                30.000,00 EUR
  • Gehwege und Straßen        i. H. v.                61.230,00 EUR
         GESAMT                                        911.230,00 EUR
                                        
       bei der Hessenkasse durch Änderungsanträge bzw. Neuanträge zu beantragen.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Eigenanteil i. H. v. 91.123,00 EUR bei der Aufsichtsbehörde als Einzelkreditermächtigung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 02.04.2024 08:07 Uhr