Datum: 02.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungszimmer des Kirchheimer Rathauses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 18:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Feststellung der Tagesordnung
3 Schließung des Protokolls der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.03.2024
4 Anschlussfinanzierung Darlehen 44496

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.04.2024 ö 1

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2024 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.

Da von den 7 Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zum Sitzungsbeginn 6 Mandatsträger (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

zum Seitenanfang

2. Feststellung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.04.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 29.03.2024.

zum Seitenanfang

3. Schließung des Protokolls der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.04.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.03.2024 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.

zum Seitenanfang

4. Anschlussfinanzierung Darlehen 44496

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 02.04.2024 ö Beschlussvorlage 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 02.04.2024 ö Beschlussvorlage 4
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.05.2024 ö Beschlussvorlage 8

Sachverhalt

In der Sitzung der Betriebskommission am 28.04.2014 wurde eine Kreditaufnahme wie folgt beschlossen:

„Die letzte Kreditaufnahme erfolgte, ohne Berücksichtigung des Kredites zur Ablösung des Erbbaurechts für die Kläranlage, im Jahr 2010. Im Zeitraum von 2011 bis 2013 wurden den Gemeindewerken Kreditaufnahmen i. H. v. über 8,02 Mio. EUR gewährt. Die Kreditaufnahme für die Ablösung des Erbbaurechts bleibt hierbei unberücksichtigt, da hierfür eine Einzelgenehmigung vorliegt. Seitens der Kommunalaufsicht wurde den Gemeindewerken eine Einzelgenehmigung zur Kreditaufnahme i. H. v. 3 Mio. EUR gewährt. Aufgrund des immer noch günstigsten Zinssatzes wurden zwei Angebote für Kredite mit variablem Zins eingeholt. Der Zinssatz ist fest an den 3-Monats-Auribor gekoppelt und die beiden Banken berechnen einen Aufschlag auf den Euribor an. Dieser beträgt bei der Sparkasse bei einer Bindung von 10 Jahren 0,35 % und bei der DG Hyp, die im Auftrag der VR-Bank Bad Hersfeld-Rotenburg eG ein Angebot unterbreitet hat, für die Bindung bis zum 31.12.2018 0,85 %. Die vierteljährliche Tilgung beträgt bei beiden Angeboten 37.500,00 EUR.

Die Betriebskommission beschließt, den Kredit i. H. v. 3.000.000,00 EUR bei der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg aufzunehmen. Der Zinssatz bleibt gekoppelt an den 3-Monats-Euribor mit einem Aufschlag von 0,35 %. Die vierteljährliche Tilgungsrate für den Bindungszeitraum von 10 Jahren wird auf 37.500,00 EUR festgelegt.“

Am 28.03.2024 wurde erschrocken festgestellt, dass die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg das Girokonto der Gemeindewerke mit einer Darlehenstilgung von 1.537.500,00 EUR belastet hat. Die Durchschau des betroffenen Darlehens – 625044496 – ergab, dass dieses im August 2014 i. H. v. 3.000.000,00 EUR aufgenommen wurde und für die „Rückzahlung“ folgende besondere Vereinbarung getroffen worden ist:

„Die Tilgung erfolgt in 39 vierteljährlichen Teilbeträgen von 37.500,00 EUR zzgl. Zinsen jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres sowie einer Schlussrate i. H. v. 1.537.500,00 EUR am 30.03.2024.“

Durch den o. g. ist nicht feststellbar, warum hier eine „besondere Vereinbarung“ mit einer Schlussrate von 1.537.500,00 EUR getroffen worden ist. Da im Sachverhaltes des Beschlusses davon die Rede ist, dass es sich um eine Einzelgenehmigung handelt, wurde noch am selbigen Tag Kontakt mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg gesucht mit der Bitte zu recherchieren, unter welchen Voraussetzungen die Einzelgenehmigung getroffen wurde (Unterlagen sind im Anhang beigefügt). Hier ist als „Vermerk“ von der Kommunalaufsicht im 1. und 2. Absatz folgendes geschrieben worden:

„Die Gemeinde Kirchheim beantragt eine Einzelkreditgenehmigung i. H. v. 3.000.000,00 EUR für die Gemeindewerke. In den Wirtschaftsplänen 2012 und 2013 sind Kredite i. H. v. 1.382.000,00 EUR und 2.757.000,00 EUR veranschlagt. Die Verteilung der Mittel auf die Betriebszweige Immobilien, Abwasser und Wasser ist in dem Antrag dargestellt. Die Zahlungen wurden aus Mitteln der Kassenkredite vorfinanziert.“

Nicht zu erkennen bei der Aufstellung zur Beantragung der Einzelgenehmigung ist, welche Zuschüsse den einzelnen Maßnahmen gegenübergestellt werden müssten.

In der aus der Anlage beigefügten Unterlagen ist zu erkennen, dass u. a. Kanalbaumaßnahmen von rd. 2 Mio. EUR und der Neubau der Aulabrücke von rd. 500.000 EUR finanziert werden sollten. Die Maßnahmen zeigen, dass der Investitionskredit mit einer längeren Laufzeit hätte angesetzt werden müssen, da die Laufzeit und Tilgung des Kredits sich nach der Nutzungsdauer der Investition richten.

Um das Girokonto der Gemeindewerke zu decken, wurde am 28.03.2024 der Kassenkredit auf 2.519.000,00 EUR angehoben. Die Zinsen des Kassenkredits staffelten sich in der Vergangenheit – ab 01.01.2024 – wie folgt:

Januar:         4,3190 % / 4,2190 % / 4,2950 % / 4,1950 % / 4,0450 %         3.554,69 EUR
Februar:        4,3230 % / 4,2230 % / 4,0730 %        3.619,43 EUR

Um

a)
den Kassenkredit in Höhe des zusätzlichen Restschulddarlehens i. H. v. 1.537.500,00 EUR wieder zu mindern und

b)
den Kassenkredit in der ursprünglich genehmigten Höhe aus dem Wirtschaftsplan 2021 i. H. v. 3.500.000,00 EUR nicht völlig auszuschöpfen 

muss eine Anschlussfinanzierung mit einer Laufzeit von 20 Jahren erfolgen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Finanzabteilung der Gemeinde Kirchheim zudem festgestellt hat, dass in dem Tilgungsplan des abgelösten Darlehens eine weitere Rate i. H. v. 37.500,00 € im Juni 2024 fällig wird. Daher erhöht sich das Restschulddarlehen von 1.537.500,00 EUR auf insgesamt 1.575.000,00 EUR.

Auf dieser Grundlage wurden Angebote zur Anschlussfinanzierung von Banken eingeholt.

Zu Sitzungsbeginn konnten dann zwei Angebote zur Anschlussfinanzierung mit einer Kredithöhe 
i. H. v. 1.575.000,00 EUR vorgelegt werden:

  1. DZ Hyp, Laufzeit und Zinsbindung 20 Jahre, Festzinssatz 3,5 % nominal
  2. Sparkasse Hersfeld-Rotenburg, Laufzeit 20 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, Zinssatz 3,359 % nominal

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Investitionskredit i. H. v. 1.575.000,00 EUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren bei der Sparkasse Hersfeld-Rotenburg zu einem Zinssatz 3,359 % nominal, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 2, Enthaltungen: 1

Datenstand vom 08.04.2024 14:56 Uhr