Datum: 16.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungszimmer des Kirchheimer Rathauses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:44 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Feststellung der Tagesordnung
3 Schließung des Protokolls der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2023
4 Beschlussfassung über die Neufassung der Archivsatzung für die Gemeinde Kirchheim
5 Gewährung freien Eintritts für aktive Mitglieder von Hilfsorganisationen und den Nachwuchsorganisationen für das Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim
6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Gemeindewerke Kirchheim
7 Vertiefte Sicherheitsüberprüfung der Ibratalsperre Kirchheim
8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Rotterterode" Flurstücke 29/1, 29/2, 31/1, 31/2, 33/1, 33/2, 38, Flur 6, Gemarkung Rotterterode, Gemeinde Kirchheim, Landkreis Hersfeld-Rotenburg: Antrag auf Einleitung des B-Planverfahren

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1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2024 ö 1

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Gemeindevorstandes waren durch Einladung des Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.01.2024 unter Angabe der zur Verhandlung stehenden Gegenstände, der Stunde und des Ortes der Versammlung auf heute zu einer Sitzung zusammenberufen. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens 3 Tage.

Da von den 7 Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zum Sitzungsbeginn 7 Mandatsträger (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, war die Versammlung beschlussfähig. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden. Man ging hierauf zur Beratung der Gegenstände der Tagesordnung über. Die Niederschrift über die Sitzung wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.

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2. Feststellung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Die Tagesordnung entspricht der Einladung vom 09.01.2024.

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3. Schließung des Protokolls der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Gegen das Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2023 wurden keine Einwände erhoben. Es wird vom Vorsitzenden geschlossen.

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4. Beschlussfassung über die Neufassung der Archivsatzung für die Gemeinde Kirchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2024 ö 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund Neufassung des Hessischen Archivgesetzes vom 13. Oktober 2022 ist eine Änderung der Archivsatzung notwendig. Die Archivberatung des Landes Hessen hat dazu eine neue Musterarchivsatzung verfasst, die an den Kommunalen Archivverband Hersfeld-Rotenburg angepasst wurde. Diese Neufassung der Archivsatzung muss nun beschlossen werden.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung als Neufassung der Archivsatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Gewährung freien Eintritts für aktive Mitglieder von Hilfsorganisationen und den Nachwuchsorganisationen für das Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2024 ö 5
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.01.2024 ö 7

Sachverhalt

Die Thimet Bäderbetriebe GmbH hat mit Rechnung vom 14.11.2023 „lt. Vereinbarung“ der Gemeinde Kirchheim gewährte Eintritte für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr für die Saison 2023 588,26 EUR in Rechnung gestellt.

Dazu folgendes:

  1. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.04.2019 wurde ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zur Haushaltsgenehmigung 2019 gestellt wobei der Gemeindevorstand aufgefordert wurde Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass den aktiven Mitgliedern der Hilfsorganisationen in der Gemeinde Kirchheim und den jeweiligen Nachwuchsorganisationen ab Beginn der Freibadsaison 2019 im Kirchheimer Schwimmbad freien Eintritt zu gewähren. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Mit Schreiben vom 17.05.2019 wurden u. a. die Wehrführer und Jugendwartinnen und Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim angeschrieben und ihnen erklärt, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchheim in ihrer Sitzung am 04.04.2019 beschlossen hat, allen aktiven Mitgliedern von Hilfsorganisationen und den Nachwuchsorganisationen freien Eintritt für das Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim zu gewähren (nebst Hinweise auf die Antragstellung). 

Gemäß § 11 Abs. 2 heißt es in der „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Kirchheim“:
„Anträge müssen begründet sein und eine klare für die Verwaltung ausführbare Anweisung enthalten. Beschlussvorschlag und Begründung sind voneinander zu trennen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller müssen bestimmen, ob der Antrag vor der Sitzung der Gemeindevertretung im zuständigen Ausschuss behandelt werden soll.“
Weiterhin in Abs. 4:
„Zur Vorbereitung einer Entscheidung der Gemeindevertretung verweist die oder der Vorsitzende Anträge an den zuständigen Ausschuss, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies bestimmt hat. Im Übrigen hat die oder der Vorsitzende rechtzeitig eingegangene Anträge auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen. 

Bei dem in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.04.2019 gemeinsam gestellten Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion handelt es sich um einen „Prüfauftrag“ an den Gemeindevorstand, wobei er aufgefordert wurde, Voraussetzungen dafür zu schaffen, den aktiven Mitgliedern der Hilfsorganisationen in der Gemeinde Kirchheim und den jeweiligen Nachwuchsorganisationen ab Beginn der Freibadsaison 2019 im Kirchheimer Schwimmbad freien Eintritt zu gewähren. Der Antrag wurde gemäß § 11 Abs. 2 der „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Kirchheim“ begründet und enthält eine klare für die Verwaltung ausführbare Anweisung.

Nach Einholung der Voraussetzungen hätte ein Beschluss erwirkt werden müssen = Umsetzungs- oder Handlungsauftrag.

Die Gemeinde Kirchheim befindet sich zudem im Haushaltsjahr 2023 in der vorläufigen Haushaltsführung, wonach sie gemäß § 99 Abs. 1 nur Ausgaben leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist. Zudem wurde auch bei der zurückliegenden Bürgerversammlung darauf hingewiesen, dass derzeit auf freiwillige Leistungen zu verzichten ist (auch Ortsbeiräte und der Kindergarten).

Die freiwillige Leistung, aktiven Mitgliedern von Hilfsorganisationen und den Nachwuchsorganisationen freien Eintritt für das Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim zu gewähren, sollte in den kommenden Haushalten aufgenommen werden, sodass nach Genehmigung der Haushaltssatzungen diese auch wieder erbracht werden können.

  1. Die von der Thimet Bäderbetriebe GmbH in der Rechnung genannte „Vereinbarung“ existiert zwar, jedoch ohne Gegenzeichnung der Gemeinde oder aber den Gemeindewerken Kirchheim. Auch hiermit zeigt sich, dass keine rechtliche Handhabung bestand, einen freien Eintritt zu gewähren und der Gemeinde diese dann in Rechnung zu stellen.

Nach Inkrafttreten des Haushaltes ist mit der Thimet Bäderbetriebe GmbH eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, die von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend, die Gewährung des freien Eintritts für aktive Mitglieder von Hilfsorganisationen und den Nachwuchsorganisationen für das Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend die außerplanmäßigen Aufwendungen für die nicht genehmigten Haushalte, den freien Eintritt für aktive Mitglieder von Hilfsorganisationen und den Nachwuchsorganisationen für das Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim zu gewähren.

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Gewährung des freien Eintritts für aktive Mitglieder von Hilfsorganisationen und den Nachwuchsorganisationen für das Freizeit- und Erlebnisbad Kirchheim in den nächsten Haushalt aufzunehmen und nach Genehmigung mit dem zuständigen Bäderbetreiber eine Vereinbarung zu schließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Gemeindewerke Kirchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2024 ö 6
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Einleitend ist festzustellen, dass gemäß § 27 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) die Betriebsleitung den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, unter Angabe des Datums zu unterschreiben und der Betriebskommission vorzulegen hat. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht sind gemäß Absatz 2 nach Prüfung durch den Abschlussprüfer mit dessen Bericht und den Stellungnahmen der Betriebsleitung und der Betriebskommission über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden. Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.

Die ADVISOR Treuhand GmbH aus Fulda hat zum 20.11.2023 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Kirchheim den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und dem als Anlage beigefügten Lagebericht geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk (Bericht Seite 44 und 45) erteilt.

Im Bericht auf Seite 3 wird unter Punkt 2.2 auf „Unstimmigkeiten“ wie folgt eingegangen:

„Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Kirchheim wurden nicht vollständig mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Kirchheim abgestimmt und die wechselseitigen Verrechnungen zwischen Gemeinde und Gemeindewerke konnten nicht in allen Fällen plausibel erläutert werden. Ein großer Teil der Differenzen konnte geklärt werden. Teilweise wurden Forderungen wertberichtigt. Im Bereich

  • Abwasser                  rd.         32 TEUR
  • Wasser                      rd.         24 TEUR
  • Immobilien                 rd.         13 TEUR
GESAMT                  rd.         69 TEUR

Die notwendigen aufwändigen Abstimmungsarbeiten zwischen der Gemeinde und den Gemeindewerken haben zu einer Unterbrechung der Prüfungstätigkeiten zwischen November 2020 und Februar 2023 geführt.“

Weiterhin werden im Detail auf Seite 25 die erfolgten Ausbuchungen als Wertberichtigungen wie folgt dargestellt:

31.821,84 EUR        Abwasserbeseitigung
23.615,99 EUR        Wasserversorgung
12.793,80 EUR        Immobilien
68.231,63 EUR        GESAMT

Hinzu kommt eine verbliebene Abweichung von rd. 20 TEUR, die bis 2020 fortgeführt und dann endgültig mit dem Haushalt der Gemeinde abgestimmt wird.

Der Jahresüberschuss von 400.853,76 EUR (geplanter Überschuss: 45.000,00 EUR) setzt sich wie folgt zusammen:

Abwasser:                          35.767,01 EUR
Wasser:                              15.190,85 EUR
Immobilien:                       350.170,40 EUR
Energie:                                - 274.,50 EUR
Freibad:                                       0,00 EUR
Naturpark:                                    0,00 EUR
GESAMT:                          400.853,76 EUR

Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) sollen für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebs und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Nach Absatz 5 soll der Jahresgewinn des Eigenbetriebs in der Regel so hoch sein, dass neben angemessenen Rücklagen nach Absatz 3 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Ein etwaiger Jahresverlust ist gemäß Absatz 6, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnungen vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Für die Betriebszweige „Abwasser“ und „Wasser“ ist neben dem Eigenbetriebsgesetz auch     § 121 Abs. 8 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu beachten, wobei wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde so zu führen sind, dass sie einen Überschuss für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dies mit der Erfüllung des öffentlichen Zwecks in Einklang zu bringen ist. In Verbindung dazu ist § 10 Abs. 1 S. 2 Kommunales Abgabengesetz (KAG) einzubeziehen, dass Gebührensätze in der Regel so zu bemessen sind, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden.

In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wird diesbezüglich explizit in § 41 Abs. 7 folgendes ausgeführt: „Übersteigen in einem Haushaltsjahr die Benutzungsgebühren, die von der Gemeinde für die Benutzung einer ihrer öffentlichen Einrichtungen nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), erhoben werden, die Kosten dieser Einrichtung, ist der Unterschiedsbetrag in der Schlussbilanz dieses Haushaltsjahres auf der Passivseite als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen.

Die Ergebnisverwendung (Überschüsse und Fehlbetrag) der einzelnen Betriebszweige ist daher unter Berücksichtigung der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen den Rücklagen zuzuführen bzw. den Verlust vorzutragen.

Da die neue kaufmännische Betriebsleiterin, Frau Tanja Brand, den Jahresabschluss nicht aufgestellt hat, sondern noch vom ehemaligen Betriebsleiter, Herr Diebel, durchgeführt wurde, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die nach § 11 Abs. 6 EigBGes geschilderte „Fünf-Jahres-Frist“ eingehalten wird.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der von der ADVISOR Treuhand GmbH aus Fulda geprüfte Jahresabschluss 2015 der Gemeindewerke Kirchheim wird festgestellt.
  2. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
  3. Die Jahresgewinne werden den Rücklagen zugeführt, der Jahresverlust wird vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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7. Vertiefte Sicherheitsüberprüfung der Ibratalsperre Kirchheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2024 ö 7
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.01.2024 ö 9

Sachverhalt

Für die vertiefte Sicherheitsüberprüfung der Ibratalsperre Kirchheim sind erweiterte Untersuchungen, die vom HLNuG Wiesbaden und RP Kassel gefordert werden, notwendig. Diese wurden durch das mit der Untersuchung beauftragte Ingenieurbüro Arcadis (Darmstadt) in einem Nachtrag zusammengefasst. Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf brutto 229.614,36 €. Der Nachtrag wurde vom RP Kassel und dem Bauamt geprüft und schließt mit einer Angebotssumme von brutto 215.587,23 € ab. Der Nachtrag wurde seitens des Bauamtes bei der WiBank zur Förderung eingereicht. Die WiBank fördert den Nachtrag mit 80 % der Abrechnungssumme.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevetretung beschließt das Ingenieurbüro Arcadis (Darmstadt) mit der Durchführung der zusätzlichen Leistungen für die vertiefte Sicherheitsüberprüfung mit einer Angebotssumme von brutto 215.587,23 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Rotterterode" Flurstücke 29/1, 29/2, 31/1, 31/2, 33/1, 33/2, 38, Flur 6, Gemarkung Rotterterode, Gemeinde Kirchheim, Landkreis Hersfeld-Rotenburg: Antrag auf Einleitung des B-Planverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 16.01.2024 ö 8
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.01.2024 ö 10

Sachverhalt

Die ENVIRIA IPP DEVCO 4 GmbH & Co. KG ist Vorhabenträger und plant auf der Fläche der Flurstücke 29/1, 29/2, 31/1, 31/2, 33/1, 33/2, 38, Flur 6 der Gemarkung Rotterterode, Gemarkung Kirchheim, die Entwicklung eines Sondergebietes für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Der Geltungsbereich weist eine Gesamtfläche von ca. 14,19 ha auf. 
 
Es ist grundsätzlich die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage mit einer Anlagenleistung von ca. 14 MWp geplant. Es liegen bereits bestehende Pachtverträge mit den Grundstückseigentümern über eine Laufzeit von 25 Jahren (= Festvertragszeit mit Verlängerungsoption seitens ENVIRIA für 2x 5 Jahre) vor. Die Erschließung soll über den Hof Beiersgraben stattfinden. Die betroffenen Flurstücke befinden sich im Außenbereich, was der Aufstellung eines zweistufigen Verfahrens nach BauGB bedingt.  
 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchheim sind die Flurstücke als Grünflächen ausgewiesen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan ist somit im Parallelverfahren anzupassen. Dies ist im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens gemäß BauGB durchzuführen. 
 
Die Firma ENVIRIA IPP DEVCO 4 GmbH & Co. KG beantragt hiermit die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Entwicklung eines Sondergebietes zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich nach Baugesetzbuch. 
 
Die Firma ENVIRIA IPP DEVCO 4 GmbH & Co. KG ist bereit und in der Lage zur vollständigen Übernahme der verfahrensrechtlich erforderlichen Planungskosten sowie für die anfallenden Erschließungskosten. Hierzu gehört auch die Prüfung der artenschutz- und umweltfachlichen Belange und die für die Planung ggf. erforderlichen Gutachten (z.B. auf Grund von eventuell vorliegenden Bodendenkmalen), die auf eigene Kosten in Auftrag zu geben und deren Ergebnisse kostenfrei zur Verfügung zu stellen sind.  
Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag, in dem die Kostentragung geregelt wird, soll mit der Gemeinde Kirchheim abgeschlossen werden.  

Der Ortsbeirat Rotterterode wurde bereits zu einem zuvor vorliegenden Antrag in gleicher Sache angeschrieben und angehört und stimmte der Umsetzung des Antrages zu.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 und 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Firma ENVIRIA IPP DEVCO 4 GmbH & Co. KG zu entsprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 13:36 Uhr